Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verkaufsgeschäfte erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden (Abnehmer wie Anbieter) sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
1.2 Unsere Bedingungen gelten auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigelegt sein sollten.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind freibleibend, sie schließen Porto, Versicherung und Umsatzsteuer nicht ein.
3.2 Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie zusagen.
3.3 Werden vereinbarte Zahlungsfristen überschritten, können wir – ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf – Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und Bank- spesen für offene Geschäftskredite, mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3.4 Alle durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren usw. gehen zu Lasten unseres Kunden.
3.5 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten aufgenommen.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung.
4.2 Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und verlängern sich um den Zeitraum, um den der Abnehmer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist.
4.3 Ersatzansprüche wegen Verzugs sind nur zulässig, soweit die Verzögerung von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten ist.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung unserer Waren auf unseren Vertragspartner über.
5.2 Im Falle der Rücksendung hat der Kunde die gleiche Versendungsform wie bei Zusendung zu wählen und die Ware ausreichend zu versichern. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten Empfänger.
6. Zugesicherte Eigenschaften – Mängelrügen
6.1 Die Zusicherung erforderter Eigenschaften muss im Einzelfall individuell und schriftlich festgelegt werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm ausgehändigten bzw. angelieferten Waren sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. nach Eingang der Ware beim Kunden oder dem vom Kunden bestimmten Abnehmer.
7. Mängelansprüche
7.1 Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl ausbessern oder neu liefern, die sich innerhalb von 12 Monaten seit Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelnder Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.2 Der Kunde hat bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nachzuweisen, dass die Mängel nicht durch Umstände verursacht wurden, die in seinem Gefahrenbereich liegen.
7.3 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über, sie sind uns auf Verlangen frei Haus zurückzusenden.
7.4 Für ungeeignetes oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Es wird keine Gewähr für Schäden an Verschleißteilen übernommen.
7.5 Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritte unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
7.6 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlie- ferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
7.7 Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, werden die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt. Weitere Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind – auch aus vorvertraglicher Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht – sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.8 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrag gepflichtet.
7.9 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
7.10 Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsge- setz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlern von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7.11 Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. Im Zweifelsfall gilt „VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte“ in der aktuellen Fassung.
8. Verjährung
8.1 Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufge- genstand noch bestehenden Forderung als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechsel- mäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlö- sung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
9.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab, wir nehmen die Abtretung an.
Der Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt, die Vorausabtretung gemäß Absatz 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
9.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßnahme berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Absatz 3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
9.4 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einbeziehung der gemäß Absatz 3 abge- tretenen Forderungen. Von der Einbeziehungsbefugnis werden wir so lange keinen Gebrauch machen, wie der Kunde einen Zahlungsverpflichtungen auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ermächtigt uns, die Abtretung auch selbst offenzulegen.
Auf unser Verlangen hat der Kunde auch den Bestand der Vorbehaltsware uns gegenüber zu benennen.
9.5 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Der Kunde hat den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
9.6 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlich oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung, bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
9.7 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.
9.8 In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Schutzrechte
10.1 Von uns hergestellte Werke (Muster, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanleitungen u.ä.) bleiben, auch wenn sie vom Kunden anteilig bezahlt wurden, in unserem uneingeschränkten Eigentum. Unsere Verfügungs- und Nutzungsrechte bleiben bestehen. Die vorgenannten Gegenstände dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht, deren Inhalt nicht mitgeteilt werden. Kopien oder Nachbildungen obiger Gegenstände dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung hergestellt werden. Sie werden in jedem Fall sofort uns zu Eigentum übertragen.
10.2 Werden die Verpflichtungen unter Ziff. 10.1 verletzt, so ist uns sämtlicher, daraus entstehender Schaden zu ersetzen.
10.3 Verbesserungen oder Vorschläge dazu, die im Zusammenhang mit der Ausführung unserer Aufträge möglich erscheinen, sind uns alsbald vom Kunden mitzuteilen.
Ausschließlich wir haben das Recht, diese Verbesserungen patentrechtlich oder im Rahmen anderer Schutzrechte auszuwerten.
10.4 Sofern wir nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen und Unterlagen Waren herstellen oder liefern, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf solche Schutzrecht insbesondere die Herstellung und Lieferung, so sind wir, ohne Prüfung der Rechtslage, berechtigt, sofort jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich freizustellen.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich, nach Abwicklung des Auftrages alle ihm unter Ziff. 11.1 genannten Unterlagen zurückzusenden.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
11.1 Der Kunde hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
11.2 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
12.1 Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Kunde, dass er Vollkaufmann i.S.d. § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand.
a) Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich 76359 Marxzell-Paffenrot.
b) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich 76275 Ettlingen.
12.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.
13. Widerrufsbelehrung
1. Nicht gewerblichen Abnehmern steht ein Widerrufs recht zu.
Sie können Ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: alurex GmbH, Zur Ziegelhütte 6, 76359 Marxzell-Pfaffenrot. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Waren, die nach speziellen Wünschen des Kunden gefertigt wurden.
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Bitte teilen Sie uns hierzu – sofern uns noch nicht vorliegend – eine gültige Bankverbindung mit. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unserer Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.